Anerkannter Betreuungsverein
Rechtliche Betreuung im Betreuungsverein des SkF - für das Recht, seine Rechte zu wahren.
Was ist rechtliche Betreuung? Wem hilft sie? Wer braucht sie?
Rechtliche Betreuung brauchen Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Rechtliche Betreuung soll nur soweit ein greifen, wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer / eine Betreuerin.
Wer kann rechtliche(r) Betreuer(in) werden?
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen.
Aufgaben könnten sein:
- Sie sind persönlicher Ansprechpartner / persönliche Ansprechpartnerin
- Sie sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld und organisieren die Hilfen, die gebraucht werden
- Sie verwalten das Einkommen und das Vermögen
- Sie erledigen Behördenangelegenheiten
- Sie treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen
Wenn weder Angehörige noch ehrenamtliche BetreuerInnen zur Verfügung stehen, führen hauptamtliche MitarbeiterInnen des Betreuungsvereines die jeweilige Betreuung.
Unser Ziel
Die Vermittlung von Eigenverantwortung, Selbständigkeit, Wertvorstellungen und sozialer Kompetenz.
Machen Sie mit!
Auch ohne die Führung einer ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuung sind wir für Ihre Hilfe und Mitarbeit dankbar.
Sie können sich engagieren - z.B. bei:
- Besuchen von Betreuten in Pflegeheimen oder zu Hause
- gemeinsamen Spaziergängen und Einkäufen
- Begleitung zu Besuchen von Ämtern und Behörden.
Sie werden unterstützt durch:
- Einführung in Ihre Aufgaben
- Beratung und Begleitung
- Erfahrungsaustausch
- Fortbildungen
- Versicherungsschutz
- Aufwandsentschädigungen
