SKF | Sozialdienst Katholischer Frauen
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Betreutes Wohnen für psychisch kranke Frauen

Unser Fachbereich "Betreutes Wohnen" ist ein Angebot an Frauen, die trotz ihrer psychischen Erkrankung selbstständig leben möchten.

Unsere Aufgabe ist es, Sie in der individuellen Lebensführung zu unterstützen und Ihnen zu helfen, wieder zu sozialer und beruflicher Lebensteilhabe zu finden.

Wir unterstützen und stärken Sie
  • im Umgang mit Krisen und Konflikten,
  • bei der eigenverantwortlichen Lebensführung,
  • bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven.
Wir bieten Beratung und Begleitung an
  • bei der Beantragung von Betreuungsleistungen im Hilfeplanverfahren,
  • im therapeutischen Prozess zur Unterstützung und zum Training erlernter Kompetenzen,
  • bei der Vermittlung und dem Erhalt einer eigenen Wohnung,
  • bei der Beantragung von Sozialleistungen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht Ihr Anspruch auf eine selbstbestimmte Lebensführung.

Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt über die zuständigen Kostenträger (in der Regel Landschaftsverband Rheinland oder Jugendhilfeträger). Bei der Beantragung sind wir behilflich. Unter bestimmten Bedingungen kann sich ein Kostenbeitrag für Sie ergeben. Unsere Unterstützung und Beratung ist unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Annette Möller

Kontakt:

BEWO - Betreutes Wohnen
Annette Möller
Fachbereichsleitung
Dipl.-Sozialpädagogin
Bocksledde 2
42283 Wuppertal

Telefon: 0202 93126-17
Telefax: 0202 93126-29
E-Mail: annette.moeller@skf-wuppertal.de

Anerkannter Betreuungsverein

Die Mitarbeiterinnen des Anerkannten Betreuungsvereins führen gesetzliche Betreuungen für Volljährige, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Rechtliche Betreuung soll nur soweit eingreifen wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer/eine Betreuerin.

Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Angelegenheiten, mit denen Sie sich überfordert fühlen in dem durch das Betreuungsgericht definierten Aufgabenkreis.

Wir
  • sind Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen,
  • unterstützen Sie in Ihrem Recht auf weitestgehende Selbstbestimmung,
  • sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld und organisieren die Hilfen, die Sie brauchen,
  • verwalten Ihr Einkommen und das Vermögen, sofern dies zu unserem definierten Aufgabenkreis gehört,
  • erledigen Behördenangelegenheiten,
  • treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen.

Die Kosten für die Betreuertätigkeit sind im Betreuervergütungsrecht geregelt. Für Mittellose übernimmt die Staatskasse diese Kosten. Ist die betreute Person vermögend, so trägt sie die Kosten selbst.

Monika Baer

Kontakt:

BTV - Anerkannter Betreuungsverein
Monika Baer
Fachbereichsleitung
Diplom-Sozialpädagogin
Bocksledde 2
42283 Wuppertal

Telefon: 0202 93126-34
Telefax: 0202 93126-25
E-Mail: monika.baer@skf-wuppertal.de


EHRENAMT TUT GUT
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wir suchen interessierte, berufs- und lebenserfahrene Frauen und Männer als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.

Ihre Aufgaben ähneln denen der hauptamtlichen Betreuerinnen und ergeben sich durch die Wirkungskreise, die das Betreuungsgericht Ihnen überträgt.

Wir unterstützen Sie durch
  • eine Einführung in Ihre Aufgaben,
  • Beratung und Begleitung,
  • Erfahrungsaustausch,
  • Fortbildungen,
  • Versicherungsschutz,
  • Aufwandsentschädigungen.

Kontakt:

BTV - Anerkannter Betreuungsverein
Claudia Steinacker
Fachberatung Ehrenamt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Bocksledde 2
42283 Wuppertal

Telefon: 0202 93126-35
Telefax: 0202 93126-25
E-Mail: claudia.steinacker@skf-wuppertal.de