Die Mitarbeiterinnen des Anerkannten Betreuungsvereins führen gesetzliche Betreuungen für Volljährige, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Rechtliche Betreuung soll nur soweit eingreifen wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer/eine Betreuerin.
Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Angelegenheiten, mit denen Sie sich überfordert fühlen in dem durch das Betreuungsgericht definierten Aufgabenkreis.
WirDie Kosten für die Betreuertätigkeit sind im Betreuervergütungsrecht geregelt. Für Mittellose übernimmt die Staatskasse diese Kosten. Ist die betreute Person vermögend, so trägt sie die Kosten selbst.
BTV - Anerkannter Betreuungsverein
Monika Baer
Fachbereichsleitung
Diplom-Sozialpädagogin
Bocksledde 2
42283 Wuppertal
Telefon: 0202 93126-34
Telefax: 0202 93126-25
E-Mail: monika.baer@skf-wuppertal.de
EHRENAMT TUT GUT
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wir suchen interessierte, berufs- und lebenserfahrene Frauen und Männer als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Ihre Aufgaben ähneln denen der hauptamtlichen Betreuerinnen und ergeben sich durch die Wirkungskreise, die das Betreuungsgericht Ihnen überträgt.
Wir unterstützen Sie durch
BTV - Anerkannter Betreuungsverein
Claudia Steinacker
Fachberatung Ehrenamt
Dipl.-Sozialarbeiterin
Bocksledde 2
42283 Wuppertal
Telefon: 0202 93126-35
Telefax: 0202 93126-25
E-Mail: claudia.steinacker@skf-wuppertal.de